Die Anzahl der Hersteller von Kartenlesegeräte ist zur Zeit noch recht übersichtlich. Ähnliches gilt für die Geräte selbst. Sofern man als Anwendungsgebiet nur Onlinebanking via HBCI im Auge hat, beschränken sich die Unterschiede der einzelnen Produkte im wesentlichen auf die Verarbeitung des Kartenlesers als solches, die Sicherheitsklasse des Lesegeräts und die gegebenenfalls beiliegende Software.
Gerade bei HBCI-Banking-Software sollte man bei der Auswahl des Geräts darauf achten, ob es sich tatsächlich um eine dauerhaft nutzbare Vollversion oder um eine zeitlich beschränkt einsatzfähige Software handelt. Oftmals werden Bundles aus Hardware und Software mit der Angabe „Vollversion“ beworben, der Hinweis auf deren zeitliche Einschränkung ist jedoch weitaus weniger offensichtlich angebracht.
Sofern die elektronische Signatur als Einsatzzweck vorgesehen ist, ist zwingend darauf zu achten, dass der Einsatz des gewünschten Geräts zur Erzeugung von elektronischen Signaturen von der Bundesnetzagentur bestätigt ist. Nur wenn dies der Fall ist, können rechtsgültige Signaturen erzeugt werden.