Klassische Anwendungsbeispiele für Kartenleser sind beispielsweise der Einsatz im Bereich des Onlinebankings mit HBCI oder das Erzeugen von (qualifizierten) elektronischen Signaturen als Ersatz für die herkömmliche Unterschrift im elektronischen Rechtsverkehr.
Die Auswahl des passenden Chipkartenlesers hängt dabei maßgeblich von gewünschten Anwendungszweck ab, denn nur wenn der Kartenleser für die entsprechende Anwendung von der Bundesnetzagentur zertifiziert ist, kann die jeweilige Anwendung zuverlässig und vor allem rechtssicher durchgeführt werden. Abgesehen davon, dass der Kartenleser in die nötige Sicherheitsklasse eingestuft ist, erstreckt sich ein solches Zertifikat auch auf die Software (Firmware) des Kartenlesers.
Besondere Kartenleser sind für den Einsatz in Verbindung mit dem ab 01. November 2010 erhältlichen neuen Personalausweis erforderlich. Aus Sicherheitsgründen ist hier ein Gerät in der Standard oder Komfortvariante (CAT C bzw. CAT K) empfehlenswert. Zur Nutzung der teilweise kostenlosen Basisgeräte ohne eigenes PIN-Pad kann nicht geraten werden.
Dem Interessenten bietet sich eine Auswahl verschiedenster Chipkartenleser von unterschiedlichen Herstellern. Weit verbreitet sind insbesondere Kartenleser der Hersteller Reiner SCT, Kobil, Cherry und SCM Microsystems, die oftmals über die genannten notwendigen Zertifikate für verschiedene Anwendungen verfügen.